Narkose am Auge

Narkose am Auge

Bei vielen Erkrankungen oder Verletzungen ist eine Operation des Auges zum Erhalt oder zur Wiederherstellung des Sehvermögens notwendig. Dies kann unangenehm und auch schmerzhaft sein. Die Schmerzfasern am Auge sitzen v.a. in der Horn- und Bindehaut. Für manche Eingriffe ist auch eine absolute Ruhigstellung, d.h. das Ausschalten sämtlicher Augenbewegungen wichtig. Je nach Bedarf kommen verschiedene Anästhesieverfahren (Anästhesia = griechisch „Empfindungslosigkeit“) zum Einsatz.

Die meisten Operationen können in örtlicher Betäubung, d.h. ohne eine Vollnarkose durchgeführt werden. Hierbei werden zwei verschiedene Verfahren unterschieden:

  • Bei der TROPFANÄNÄSTHESIE werden Mittel zur örtlichen Betäubung (Lokalanästhetika) als Tropfen in das Auge geträufelt. Nach kurzer Einwirkzeit wird eine zuverlässige Schmerzhemmung erreicht. Bei längeren Eingriffen kann die Wirkdauer durch wiederholtes Träufeln verlängert werden.  Die Augenbewegungen sind jedoch weiter uneingeschränkt möglich. Die Tropfanästhesie kann von einem erfahrenen Augenarzt angewendet werden. Fast alle refraktiven Operationen werden in Tropfanästhesie durchgeführt.
  • Bei der sogenannten RETROBULBÄRANÄSTHESIE wird das Mittel zur örtlichen Betäubung mit einer Spritze hinter den Augapfel gespritzt. Der Vorgang ist vergleichbar mit einer Betäubungsspritze beim Zahnarzt. Es wird nicht nur die Schmerzfreiheit, sondern auch zu eine Betäubung der Augenmuskeln erreicht. Dies ist immer dann notwendig, wenn zusätzlich zur Betäubung auch eine Ausschaltung der Augenbewegungen notwendig ist (z.B. bei Kataraktoperationen). Als Nebeneffekt ist für die Dauer der Betäubung das Sehvermögen vermindert oder ganz ausgeschaltet. Eine Retrobulbäranästhesie wird von einem/r in der Technik ausgebildeten Narkosearzt/ärztin (AnästhesistIn) durchgeführt.

Ist eine größere Operation (z.B. die Entfernung eines großen Tumors) notwendig, liegen bestimmte Allgemeinerkrankungen vor, die gegen eine örtliche Betäubung sprechen, ist diese nicht möglich oder wird ausdrücklich abgelehnt, so wird eine VOLLNARKOSE (Allgemeinanästhesie) notwendig. Diese muss von einem/r AnästhesisIN durchgeführt werden. Bei einer Vollnarkose sind nicht nur Schmerzwahrnehmung und Augenbewegungen ausgeschaltet, es kommt auch zu einer Bewusstlosigkeit und der Eingriff wird nicht erinnert (Amnesie). Tiefe und Dauer der Narkose werden an den Eingriff angepasst, eine ambulante Durchführung ist möglich. Auch eine KOMBINATION der Verfahren ist möglich. Bei sehr unruhigen oder aufgeregten Patienten kann eine örtliche Betäubung mit einem „Dämmerschlaf“ ergänzt werden. Hierfür wird durch den/die AnästhesistIN ein leichtes Schlafmedikament gegeben, es kommt aber nicht zur vollständigen Bewusstlosigkeit. Zur Wahl des optimalen Narkoseverfahrens sind eine enge Abstimmung zwischen Augen- und Narkoseärzten, sowie sorgfältige Patientengespräche und Risikoaufklärungen notwendig

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