Notfälle

Notfälle

In der augenärztlichen Praxis gibt es eine Vielzahl medizinischer Notfälle. Viele davon sind Freizeit- oder Arbeitsunfälle. Es ist eine sofortige medizinische Hilfeleistung notwendig, um eine bleibende Organstörung abzuwenden.

  • VERÄTZUNGEN DURCH LAUGEN UND SÄUREN gehören zu den dringendsten Notfällen. Hier muss die Behandlung sofort schon vor dem Kontakt mit einen Not- oder Augenarzt begonnen werden! Die ätzenden Stoffe können durch Spülen mit Leitungswasser (oder allen anderen gerade verfügbaren klaren wässrigen Lösungen wie Tee, Mineralwasser, Limonade, KEINE Milch!) verdünnt und ausgespült werden.  Hierfür wird das Auge aufgehalten und die Flüssigkeit in Richtung des Ohres gleichmäßig und durchgehend über das Auge gegeben. In Risikobereichen (Labore, medizinische Einrichtungen, Industrie) gibt es spezielle „Augenduschen“ mit besonderen Spülaufsätzen und –lösungen. Es muss bei jeder Tätigkeit mit potentiell gefährlichen Stoffen auf einen guten Augenschutz, z.B. durch Tragen einer Schutzbrille, geachtet werden!
  • Bei STUMPFER GEWALTEINWIRKUNG auf das Auge (z.B. Fußball in Gesicht, Sturz) werden oft nur die das Auge umgebenden Knochen verletzt. Das Auge ist durch die Augenhöhle gut geschützt. Oft bilden sich Blutergüsse, die in das Augenlid wandern können (Lidhämatome). Das „blaue Auge“ ist schmerzhaft sein und kann bei ausgeprägter Schwellung das Gesichtsfeld einschränken. Offene Wunden (meist Platzwunden) sollten (augen-) chirurgisch versorgt werden. Kleinere Gegenstände (Tennis- oder Golfbälle, Sektkorken, Schneebälle) können bei direktem Auftreffen auf den Augapfel eine Augenprellung verursachen. Zeichen für eine Augenprellung können Schmerzen, blutunterlaufene Augen, Blaufärbung der Augenlider, Einschränkungen der Sicht und Störungen der Pupillenbewegungen sein. Bei diesen Symptomen sollte umgehend eine augenärztliche Untersuchung durchgeführt werden.
  • SPITZE,  SCHARFE ODER AUCH GRÖSSERE FREMDKÖRPER  im Auge oder der Augenumgebung dürfen nicht durch eigenmächtiges Reiben entfernt werden. Dies gelingt meist nicht und vergrößert den Schaden erheblich. Das Auge sollte mit einer keimarmen Abdeckung verschlossen werden und es muss umgehend eine Augenklinik aufgesucht werden.
  • Weitere häufige Unfälle treten beim unsachgemäßen Umgang mit LASERN ODER (ILLEGALEN) SILVESTERBÖLLERN auf. Bei letzteren allein die Explosionswirkung Schwarzpulvereinsprengungen und Risse im Auge verursachen.
  • Bei KINDESMISSHANDLUNG WIE DEM „SCHÜTTELTRAUMA“ treten neben Blutungen im Gehirn auch Einblutungen der Netzhaut auf. Bei allen Unfällen und Verletzungen, die (Klein-) Kinder betreffen, sind ein besonderes Einfühlungsvermögen und eine große Erfahrung für die Untersuchung und Diagnosefindung notwendig.
  • Plötzliche SEHVERSCHLECHTERUNG, SCHMERZEN im Auge, GESICHTSFELDAUSFÄLLE oder auch das SEHEN VON SCHATTEN ODER VORHÄNGEN sind absolute Alarmsymptome! Sie können auf eine Erhöhung des Augeninnendrucks (Grüner Star), eine Netzhautablösung oder auch ein Schlaganfall hinweisen. Es muss schnellstmöglich eine ärztliche Untersuchung erfolgen.
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